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25 jahre sanateam
  • Betreuung fängt beim Menschen an.


    Ihre Spitex Sanateam

  • Bianca und ich bleiben eine Bande.


    L. Rosengarten

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Kosten


Schweizerische Einheitstarife


Krankenkassenanerkannte Pflegeleistungen
Unsere Pflegeleistungen werden nach den schweizerischen Einheitstarifen abgerechnet und von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie erhalten qualitativ hochwertige Pflege zu den gleichen Konditionen wie bei öffentlich subventionierten Organisationen.

Ergänzungsleistungen/
Hilflosenentschädigung
Besteht die Notwendigkeit den Klientenselbstbehalt über die Hilflosenentschädigungskasse zu kompensieren, unterstützen wir Sie bei der Beantragung und allen damit verbundenen Formalitäten.

Pflegerische Leistungen


Grundpflege
CHF 52.60 /Std.

Untersuchung & Behandlung
CHF 63.00 /Std.

Bedarfsabklärung & Beratung
CHF 76.90 /Std.

Patientenbeteiligung
Die Kosten für Grundpflege, Untersuchung & Behandlung sowie Bedarfsabklärung & Beratung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Allerdings wird ein Patientenselbstbehalt fällig, der nicht von der Krankenkasse rückerstattet wird. Dieser Selbstbehalt beträgt im Kanton Schaffhausen CHF 15.35 und im Kanton Zürich CHF 7.65 pro Tag.

24-Stunden Pikettdienst
Anschlusstarif
CHF 30.00 /Mt.

Hauswirtschaftliche Leistungen


Einheitstarif
CHF 42.00 /Std. (ohne MWST)

Nach Ihrer Anmeldung führen wir mit Ihnen zusammen eine Bedarfsabklärung durch. Auf dieser Basis erstellen wir einen massgeschneiderten Plan, der sowohl Ihre persönlichen Bedürfnisse als auch die Kosten berücksichtigt. Bedarfsabklärung kostet einmalig CHF 76.90 /Std.

Zusatzversicherung
Die Hauswirtschaftlichen Leistungen werden schweizweit nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Die Leistungen können aber je Krankenkasse durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden.

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Hilflosenentschädigung


Wir stehen Ihnen zur Seite


Sollten Sie Unterstützung bei der Kompensation des Klientenselbstbehalts über die Hilflosenentschädigung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass alle Formalitäten reibungslos abgewickelt werden.

Zusatzinfos
hilflosenentschädigung

Pro Senectute


Das Sanateam unterstützt Ihre zuständige Bezugsperson von Pro Senectute. Die Formalitäten der Hilfslosenentschädigung werden zusammen mit Ihrer zuständigen Person von Pro Senectute bearbeitet.

Klient


Das Sanateam erarbeiten zusammen mit Ihnen die Formalitäten für die Hilflosenentschädigung.

Beistand


Das Sanateam unterstützt Ihren Beistand bei der Ausarbeitung der Formulare.

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Mitgliedschaft


mitgliedschaft spitex

Vergünstigungen durch Beitritt


Sorgen Sie vor und unterstützen Sie das Sanateam in irgend einer Weise. Zum Beispiel profitieren Sie als Mitglied von einer Vergünstigung im Haushalt.

Übersicht
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Fragen zu den Kosten


portrait kosten

Ist noch etwas unklar?


Haben Sie Fragen zu den Kosten oder der Patientenbeteiligung und Hilfslosenentäschdiung oder sonst einem Thema, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8:15 - 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr erreichbar.


Ansprechperson
Susan Danuser, Administration
T 052 620 31 49
M info (at) sanateam.ch

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Kosten Spitex-Dienstleistungen FAQ


  • Welche Kosten fallen für die Spitex-Dienstleistungen an?


    Die Kosten für unsere Spitex-Dienstleistungen werden nach den nationalen Einheitstarifen abgerechnet. Diese Tarife sind festgelegt und gelten für alle Spitex-Dienste in der Schweiz. Ihre Krankenkasse übernimmt den Grossteil der Kosten, wobei ein geringer Selbstbehalt pro Pflegeeinsatz von Ihnen getragen wird.

  • Welche Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse übernommen?


    Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernimmt die Kosten für pflegerische Leistungen, wie Grundpflege (CHF 52.60/Std.), Untersuchung & Behandlung (CHF 63.00/Std.) und Bedarfsabklärung & Beratung (CHF 76.90/Std.). Hauswirtschaftliche Leistungen werden in der Regel nicht von der Grundversicherung gedeckt, können aber durch eine Zusatzversicherung abgerechnet werden.

  • Was ist der Patientenselbstbehalt und wie wird er berechnet?


    Zusätzlich zu den von der Krankenkasse übernommenen Kosten fällt pro Pflegeeinsatz ein täglicher Patientenselbstbehalt an. Dieser beträgt im Kanton Schaffhausen CHF 15.35 und im Kanton Zürich CHF 7.65. Diese Beträge werden nicht von der Krankenkasse erstattet und müssen vom Patienten selbst getragen werden.

  • Wie werden die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen berechnet?


    Für hauswirtschaftliche Leistungen berechnen wir CHF 42.00 pro Stunde (ohne MWST). Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen vom Patienten direkt getragen werden. Je nach Ihrer Zusatzversicherung können die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen ganz oder teilweise übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse über die möglichen Deckungen zu informieren.

  • Was ist die Hilflosenentschädigung und wie kann ich sie beantragen?


    Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung dieser Entschädigung und arbeiten eng mit Ihrer zuständigen Pro Senectute-Person zusammen, um alle Formalitäten zu erledigen.

  • Gibt es Möglichkeiten, die Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen zu reduzieren?


    Ja, je nach Ihrer Zusatzversicherung können die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen ganz oder teilweise übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse über die möglichen Deckungen zu informieren.

  • Wie wird die Kostenabrechnung organisiert?


    Die Abrechnung erfolgt transparent und direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten eine detaillierte Übersicht über die erbrachten Leistungen und die entsprechenden Kosten. Wir sorgen dafür, dass alle Kosten klar und nachvollziehbar dargestellt sind.

  • Kann ich die Kosten für die Spitex-Dienstleistungen steuerlich absetzen?


    In vielen Fällen können Sie die Kosten für Pflege- und Betreuungsdienstleistungen steuerlich geltend machen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten für Ihre Situation zu prüfen.

  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle möglichen finanziellen Hilfen erhalte?


    Unser Team unterstützt Sie umfassend bei der Beantragung von Hilfen wie der Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie alle verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten nutzen können.

  • Welche weiteren Dienstleistungen bieten Sie an?


    Neben pflegerischen Leistungen bieten wir auch einen 24-Stunden-Pikettdienst an. Der Anschlusstarif für diesen Dienst beträgt CHF 30.00 pro Monat. Zudem bieten wir Unterstützung bei der Kompensation des Klientenselbstbehalts über die Hilflosenentschädigung an.