- Private Spitex sanateam
- Stauffacherstrasse 36
- 8200 Schaffhausen
- Schweiz
Mit OPAN einfach und sicher bei uns anmelden.
Von den Krankenkassen anerkannt: Wir erklären verständlich, welche Leistungen übernommen werden und welche Kosten zusätzlich entstehen.
Krankenkassenanerkannte Pflegeleistungen
Unsere Pflegeleistungen werden nach den schweizerischen Einheitstarifen abgerechnet und von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie erhalten qualitativ hochwertige Pflege zu den gleichen Konditionen wie bei öffentlich subventionierten Organisationen.
Ergänzungsleistungen/
Hilflosenentschädigung
Besteht die Notwendigkeit den Klientenselbstbehalt über die Hilflosenentschädigungskasse zu kompensieren, unterstützen wir Sie bei der Beantragung und allen damit verbundenen Formalitäten.
Grundpflege
CHF 52.60 /Std.
Untersuchung & Behandlung
CHF 63.00 /Std.
Bedarfsabklärung & Beratung
CHF 76.90 /Std.
Patientenbeteiligung
Die Kosten für Grundpflege, Untersuchung & Behandlung sowie Bedarfsabklärung & Beratung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Allerdings wird ein Patientenselbstbehalt fällig, der nicht von der Krankenkasse rückerstattet wird. Dieser Selbstbehalt beträgt im Kanton Schaffhausen CHF 15.35 und im Kanton Zürich CHF 7.65 pro Tag.
24-Stunden Pikettdienst
Anschlusstarif
CHF 30.00 /Mt.
Tarif
CHF 45.00 /Std. (ohne MWST)
Nach Ihrer Anmeldung führen wir mit Ihnen zusammen eine Bedarfsabklärung durch. Auf dieser Basis erstellen wir einen massgeschneiderten Plan, der sowohl Ihre persönlichen Bedürfnisse als auch die Kosten berücksichtigt. Bedarfsabklärung kostet einmalig CHF 76.90 /Std.
Zusatzversicherung
Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden schweizweit nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Je nach Krankenkasse können die Leistungen über Ihre Zusatzversicherung gedeckt werden.
Sollten Sie Unterstützung bei der Kompensation des Klientenselbstbehalts über die Hilflosenentschädigung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass alle Formalitäten reibungslos abgewickelt werden.
Zusatzinfos
Das Sanateam unterstützt Ihre zuständige Bezugsperson von Pro Senectute. Die Formalitäten der Hilfslosenentschädigung werden zusammen mit Ihrer zuständigen Person von Pro Senectute bearbeitet.
Das Sanateam erarbeitet zusammen mit Ihnen die Formalitäten für die Hilflosenentschädigung.
Das Sanateam unterstützt Ihren Beistand bei der Ausarbeitung der Formulare.
Sorgen Sie vor und unterstützen Sie das Sanateam in irgend einer Weise. Zum Beispiel profitieren Sie als Mitglied von einer Vergünstigung im Haushalt.
Übersicht
Haben Sie Fragen zu den Kosten oder der Patientenbeteiligung und Hilflosenentschädigung oder sonst einem Thema, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8:15 - 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr erreichbar.
Ansprechperson
Susan Danuser, Administration
T 052 620 31 49
M info (at) sanateam.ch
Pflegerische Leistungen werden nach den schweizerischen Einheitstarifen abgerechnet. Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welcher Selbstbehalt bleibt, hängt von der Leistung und Ihrer Situation ab. Hauswirtschaft und Betreuung werden separat betrachtet.
Die Grundversicherung übernimmt ärztlich angeordnete und abgeklärte Pflegeleistungen wie Grundpflege, Untersuchung und Behandlung sowie Bedarfsabklärung und Beratung. Hauswirtschaftliche Leistungen sind in der Regel nicht durch die Grundversicherung gedeckt; je nach Zusatzversicherung kann eine Beteiligung möglich sein.
Zusätzlich zu den von der Krankenkasse übernommenen Pflegekosten fällt ein kantonaler Patientenselbstbehalt an. Im Kanton Schaffhausen beträgt dieser CHF 15.35 pro Tag mit Pflegeleistungen, im Kanton Zürich CHF 7.65. Dieser Betrag wird nicht von der Krankenkasse zurückerstattet.
Für hauswirtschaftliche Leistungen verrechnen wir CHF 45.00 pro Stunde (ohne MWST). Diese Leistungen werden in der Regel privat bezahlt. Je nach Zusatzversicherung können Kosten ganz oder teilweise gedeckt sein; wir empfehlen eine Abklärung bei Ihrer Krankenkasse.
Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und stimmen uns bei Bedarf mit der zuständigen Fachstelle ab.
Ja, je nach Zusatzversicherung oder Anspruch auf weitere Unterstützungsleistungen können Kosten teilweise gedeckt werden. Wir empfehlen, die Möglichkeiten mit Ihrer Krankenkasse oder zuständigen Beratungsstelle zu klären.
Die Abrechnung erfolgt transparent. Pflegeleistungen rechnen wir, wo möglich, mit der Krankenkasse ab; Selbstbehalte und privat zu bezahlende Leistungen werden nachvollziehbar ausgewiesen.
In vielen Fällen können Sie die Kosten für Pflege- und Betreuungsdienstleistungen steuerlich geltend machen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten für Ihre Situation zu prüfen.
Unser Team unterstützt Sie dabei, mögliche Hilfen wie Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen zu prüfen und die nötigen Schritte einzuleiten.
Neben pflegerischen Leistungen bieten wir auch einen 24-Stunden-Pikettdienst an. Der Anschlusstarif für diesen Dienst beträgt CHF 30.00 pro Monat. Zudem bieten wir Unterstützung bei der Kompensation des Klientenselbstbehalts über die Hilflosenentschädigung an.